Diskussion:Erich Kästner
Wie geht das? Er ist schon lange tot!
Ist es möglich die Seite von Erich Kästner auf Wikipedia zu verlinken?
- Nein. Wurde schon einmal probiert. Die Erben erhoben auch dagegen Einspruch. Wer Erich Kästner sucht, muß sich auf die Hauptseite von Wikipedia begeben. Gruß --Toledo 22:13, 12. Dez. 2006 (CET)
Das geht doch gar nicht.
BearbeitenWürde ich auch meinen, geht das überhaupt. Und wenn ja, wieso.
Von wehm kommen diese Einwände? Wenn möglich das Schreiben veröffentlichen, oder ist dies nur hörensagen? --Riddler 21:28, 27. Dez 2005 (UTC)
- Von seinen Erben. Das Urheberrecht gilt 70 Jahre nach dem Tod eines Autors, solange können die Erben jegliche Veröffentlichung untersagen. Soweit ich weiss passiert das in diesem Fall sogar recht offensiv, aber genaueres kann ich dazu nicht sagen. --el TruBlu ?! 22:24, 27. Dez 2005 (UTC)
- "Soweit ich weiss" - das ist gerede ... <Sarkasmus ein> soweit ich weiss kann uns morgen der Himmel auf den Kopf fallen.</Sarkasmus aus>
- Wenn dem so sein sollte, dann finde ich das unter dem Autor ein/das Schreiben veröffentlicht wird in welchen diese Tatsache von den Erben/Rechteinhabern aufgeführt wird das einer veröffentlichung von XYZ nicht zugestimmt wurde. --Riddler 20:28, 28. Dez 2005 (UTC)
- Das stimmt, ich habe kein gesichertes Wissen, sondern nur meinen (Halb?)Wissensstand wiedergegeben. Ich gehe davon aus, dass Wikimaniac uns da mehr mitteilen kann. Übrigens: Genau zu diesem Zweck gibt es Formulierungen wie "Soweit ich weiss". --el TruBlu ?! 22:07, 28. Dez 2005 (UTC)
- Sorry wenn das irgendwie falsch angekommen ist.
- Aber ich fände es gut wenn wir auf so ein Schreiben verweisen würden (d.h. von den Erben - Verlag etc. anfordern) und das auch noch irgendwie ablegen. Dies sollte dann ja auch im Interesse der Rechteinhaber sein.
- Denn wenn wir das Urheberrecht generell anwenden dann dürfte hier wohl einiges gelöscht werden müssen. --Riddler 22:06, 29. Dez 2005 (UTC)
- Das stimmt, ich habe kein gesichertes Wissen, sondern nur meinen (Halb?)Wissensstand wiedergegeben. Ich gehe davon aus, dass Wikimaniac uns da mehr mitteilen kann. Übrigens: Genau zu diesem Zweck gibt es Formulierungen wie "Soweit ich weiss". --el TruBlu ?! 22:07, 28. Dez 2005 (UTC)
Vielleicht findet Ihr hier ja mehr Infos: http://www.martinschlu.de/editorials/editorial24.htm 145.253.155.135 09:02, 30. Dez 2005 (UTC)
- Es wäre doch ganz nett wenn da jemand von den Administratoren etwas dazu sagen würde.
Oder wird das ganze Ignoriert? --Riddler 10:52, 31. Dez 2005 (UTC)
- wir müssen einfach damit leben. Die Gesetze sind an der Stelle einfach so, dass dem Wunsch der Erben entsprochen werden muss. Wikiquote an sich ist schon nicht unumstritten, da muss man sich nicht auch noch offensichtlich in die Scheisse reinreiten. --el TruBlu ?! 11:21, 31. Dez 2005 (UTC) PS: Bitte rücke deine Diskussion auch per Doppelpunkt ein und nicht mit Trennlinien.
- Eben darum, weil es nicht unumstritten ist könnten wir durch offizielle Schreiben von Verlagen - Erben etc. welche auf diese Rechte Probleme hinweisen, Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen und somit auch als Informationsplattform dienen, das Zitate oder auch Schriftstücke dieses Autors nicht im Internet veröffentlicht werden dürfen. Somit also eine Offensive Informationspolitik betreiben anstatt das ganze still und heimlich wieder zu löschen was ja richtig ist wenn Probleme bestehen - nur eben dann mit offiziellen Schreiben hinterlegen. Aber Scheinbar stehe ich mit dieser Meinung alleine da. --Riddler 12:10, 31. Dez 2005 (UTC)
- Sicher, dass _die Gesetze_ so sind? Wo steht der Server, auf dem Wikiquote gehostet wird? USA, nehme ich an. Unter welchem Urheberrecht liegen die Werke deutscher Künstler in den USA? Wie wird das international geregelt? Fragen über Fragen, auf die ich keine Antwort weiß, hier aber anregen will, dass vielleicht ein Jurist sich da schlau macht, welche Gesetze in diesem Falle gelten und was das hier bedeutet. Ich bin gespannt drauf.
- Schade ists um die Kästnerschen Zitate. Naja, 2043 können wir dann langsam mal die Wikiquote-Seite vorbereiten, damit sie pünktlich am 29.7.2044 an den Start gehen kann.
- Korrekt wäre 1. Januar 2045. Gruß --WIKImaniac 16:03, 23. Jan. 2007 (CET)
- http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=66816 Richtig wäre der 30. Juli 2044: „Thomas Kästner ist nach Angaben seines Anwaltes Inhaber der Urheberrechte. Diese Rechte erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ --91.19.123.40 02:22, 12. Aug. 2011 (CEST)
- Korrekt wäre 1. Januar 2045. Gruß --WIKImaniac 16:03, 23. Jan. 2007 (CET)
- Schade ists um die Kästnerschen Zitate. Naja, 2043 können wir dann langsam mal die Wikiquote-Seite vorbereiten, damit sie pünktlich am 29.7.2044 an den Start gehen kann.
Was soll uns nun schon wieder der arme Martin Schlu, der doch nur das beste wollte? Die 70 Jahre des § 64 UrhG "beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist", § 69 UrhG, und enden daher bei dem 1974 verstorbenen Kästner mit dem 31.12.2044. --Vsop.de 03:04, 12. Aug. 2011 (CEST)
Fürchterlich
BearbeitenHabe mit Entsetzen die Diskussion und du Links dazu gelesen, das kann doch nicht wahr sein. Bin selbst Kästner-Fan, und dass er nicht zitiert werden darf ist doch eine Farce, wo alle Welt seine Bücher kennt (hoffe ich jedenfalls). Echt fürchterlich. Ob er sich im Grabe wälzt?--Buckie 06:23, 12. Mär 2006 (UTC)
- Er wird sich nicht im Grab wälzen - aber er wird ganz schön den Kopf schütteln, so wie er das schon zu Lebzeiten viel zu oft tun musste. --Thomas 10:42, 12. Mär 2006 (UTC)
Wird demnächst auch noch von den Kästner-Erben vorgeschrieben, wie oft, wann und wo seine Bücher gelesen oder auch nicht gelesen werden dürfen? Urheberrechte sind eine sinnvolle Sache. Was deutsche Gerichte daraus gemacht haben, ist -wie so vieles von der deutschen Obrigkeit- Schwachsinn.
- Den Kästner-Erben geht es um die unbedingte Wahrung des Urheberrechts. Kästners Werke dürfen weiterhin gelesen werden. ;-)) --Toledo 22:52, 29. Okt. 2006 (CET)
Ich habe auf der Schule mit Drei Männer im Schnee Deutsch lesen gelernt (aber das Schreiben kommt noch so ein bisschen schwer... ;-), und war seitdem auch ein "Kästner-Fan". "Fabian" machte auch auf mich ein grosser Eindruck. Ich kann mich nicht eindenken dass E.K., wenn er noch lebte, über ein Paar Zitaten schwierigkeiten machen würde. Es würde doch nur Werbung sein! Gibt es in Deutschland nicht so was wie "fair use"?
Nachschrift: Ich war noch nie im Gymnasium, aber ich weiss doch trotzdem warum der Hund ein Zyniker sei...
- Nein, Fair Use ist ein US-amerikanisches Konstrukt, auf dass sich in Deutschland nicht berufen werden kann. Gruß --WIKImaniac 16:04, 23. Jan. 2007 (CET)
- Sorry Leute, aber ihr lasst euch hier ganz schön bluffen und verschaukeln. Die Verwendung der Kästner-Zitate im Internet ist isoliert auf dieses Medium gar nicht möglich. Die schwachsinnigen Aktionen des Thomas Kästner und seiner Anwälte, kann keinerlei Konsequenzen haben, da sie gegen deutsches Urheberrecht verstoßen, und dieses auch für Kästners Sohn nicht anders ausgelegt wird. --217.82.159.191 14:01, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Der Cäcilie-Dressler-Verlag und Herr Thomas Kästner haben schon Gerichtsverfahren gegen Betreiber von web-Seiten gewonnnen, die Erich Kästner zitierten. Wir haben keinen Bock darauf, daß uns dasselbe wiederfährt. Darum bleibt Erich Kästner bei Wikiquote ein Tabu!!! Thomas Kästner hält das Copyright der Werke seines Vaters. Er alleine bestimmt, wo und wie das Werk publiziert wird. --Toledo 20:47, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Diese Verfahren bezogen sich ausschließlich auf die kommerzielle Nutzung von Kästner. Wenn nur Thomas Kästner entscheiden dürfte, wann und wo einzelne Zitate verwendet werden, wäre das Urheberrecht ausser Kraft, und dies würde bedeuten, dass er wieder gar nichts machen kann. Wer was anderes behauptet, unterstützt nur Thomas Kästners Vorgehensweise. --Label5 15:48, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Äääääähm, Thomas Kästner HÄLT das Urheberrecht an den Werken seines Vaters. Außer Kraft setzen es die, die E.K. ohne Erlaubnis von T.K. öffentlich zitieren - glaub's mir. --Toledo 17:00, 22. Apr. 2007 (CEST)
- UrhG § 51 Zitate
- Zulässig ist die [...] öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- [...]
- 2.
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- [...]
- IANAL, aber Satz 2 erscheint mir in erster Sicht zutreffend.--80.156.43.137 15:38, 24. Jul. 2013 (CEST)
- UrhG § 51 Zitate
?? Zutreffend ist, was hier steht: "Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen." --Vsop.de (Diskussion) 17:19, 24. Jul. 2013 (CEST)
Löschen?
BearbeitenWenn man Erich Kästner im Internet nicht zitiern darf, könnte man diesen Artikel theorteisch löschen, oder? Könntet ihr euch zu diesem Vorschlag äußern? Vielen Dank. -- Darstellen 17:56, 2. Jan. 2012 (CET)
- Nach Löschung würde erfahrungsgemäß ein wohlmeinender Kästnerfreund die Seite alsbald wieder mit Kästnerzitaten neu anlegen. Die schreibgeschützte Seite verhindert das. --Vsop.de 10:45, 5. Jan. 2012 (CET)
Vorauseilender Gehorsam?
BearbeitenWas ist das? Vorauseilender Gehorsam? Angst vor juristischem Säbelgerassel der Erben? Mehr ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten, denn das Zitatrecht hat so gut wie nichts mit dem Urheberrecht zu tun, solange man die Grenzen dessen, was Zitieren ist, nicht überschreitet. Bei einzelnen Sätzen aus Werken oder Reden ist das praktisch nie der Fall. -- Matthias (Diskussion) 13:44, 26. Jan. 2016 (CET)
- Absolut keine Ahnung zu haben hilft sehr dabei, umso lauter zu krähen. Vgl. aktuell http://www.urheberrecht.org/news/4387/. Sowie hier: "Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen." --Vsop.de (Diskussion) 10:24, 27. Jan. 2016 (CET)
Hinweis
BearbeitenNatürlich wissen Juristen (und alle, die aus Gesetzbüchern zitieren können) am besten von allen Menschen, was richtig und was falsch ist. Wer behauptet, es gebe nichts Gutes, außer man tut es, der ist ein Phantast. Wer also nach Kästner-Zitaten sucht, der gibt bei Google die Stichworte Kästner und Zitate ein und findet viele viele Stellen, die ungestraft das Zitatrecht in Anspruch nehmen. Das oben nicht zitierte - nur angedeutete - Zitat findet man 95 Tausend mal im Internet (wenn auch nicht immer mit genauer Quellenangabe). Das Leben ist immer lebensgefährlich. --Armin D. A. (Diskussion) 09:19, 20. Dez. 2019 (CET)