Diskussion:Hans Filbinger

1978 bezogen auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872. ist schlicht und ergreifend richtig. Wenn das anders kolportiert wird kann Filbinger da nichts dafür.

Grüße 85.212.167.2 14:59, 7. Okt 2005 (UTC)

Was will uns der Autor damit sagen? --el TruBlu ?! 15:09, 7. Okt 2005 (UTC)
Ok, nochmal deutlicher: Ich kann derzeit nicht erkennen, was an der ursprünglichen Form falsch ist. Bitte eine Quelle nachliefern. Ansonsten administriere ich konservativ: Im Streitfall soll die neue Version belegt werden. --el TruBlu ?! 17:22, 10. Okt 2005 (UTC)

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