Hans Herbert von Arnim

Jurist, Volkswirt, deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer

Hans Herbert von Arnim (*1939) Bearbeiten

deutscher Staatsrechtler

Zitate mit Quellenangabe Bearbeiten

  • "Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen." - Das System. Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001. S. 19. ISBN 3-426-27222-9
  • "Es gilt als ganz normal und selbstverständlich, dass ein Abgeordneter neben seinem Einkommen, das er vom Steuerzahler bezieht, auch noch Einkommen von an der Gesetzgebung interessierten Unternehmen oder Verbänden bezieht, sich also quasi in die bezahlten Dienste eines Lobbyisten begibt, das gilt als ganz normal, obwohl es eigentlich ein Skandal ist. [...] Wenn ein Politiker sich in die Dienste eines Interessenten begibt, sich von ihm bezahlen lässt, manchmal sehr hoch, ist das für mich eine Form der Korruption." - in: Kontraste - Das Magazin aus Berlin vom 1. August 2002: Lobbyisten ohne Skrupel - Wie unabhängig sind Politiker? rbb-online.de