Diskussion:Georg Büchner

Das passt besser nach Wikipedia oder Wikisource, zusammen mit dem Inhalt des Blattes. --Thomas 15:38, 25. Mär 2006 (UTC)

  • "Dieses Blatt soll dem hessischen Land die Wahrheit melden; aber wer die Wahrheit sagt, wird gehenkt, ja, sogar der, welcher die Wahrheit liest, wird durch meineidige Richter vielleicht bestraft. Darum haben die, welchen dies Blatt zukommt, folgendes zu beachten:
  • 1. Sie müssen das Blatt sorgfältig außerhalb ihres Hauses vor der Polizei verwahren.
  • 2. Sie dürfen es nur an treue Freunde mitteilen.
  • 3. Denen, welchen sie nicht trauen, wie sich selbst, dürfen sie es nur heimlich hinlegen.
  • 4. Würde das Blatt hernach doch bei einem gefunden, der es gelesen hat, so muß er gestehen, daß er es eben dem Kreisrat habe bringen wollen.
  • 5. Wer das Blatt nicht gelesen hat, wenn man es bei ihm findet, der ist natürlich ohne Schuld." - Büchner 1834

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