Entlastung

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  • "Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung, in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, durch das ihm eingeräumte Recht, Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten einzulegen, u.s.w. könnte ein bloßer Civiljurist zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen. Es genügt der Hinweis auf § 147 GVG: 'Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.'" - Franz von Liszt, Vortrag im Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901, DJZ 1901, S. 179-182 (180)
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  Siehe auch: Belastung
 
Wikipedia
Wikipedia führt einen Artikel über Entlastung.
 
Wiktionary
Wiktionary führt den Wörterbucheintrag Entlastung.