Gemeinwohl

Allgemeinheit, Nutzen, Wohlfahrt
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  • "Es ist unmöglich, dass ein Mensch gut sei, außer er stehe im rechten Bezug zum gemeinen Wohl." - Thomas von Aquin, Summa theologiae I-II, q. 92 a. 1 ad 3, zitiert nach Störig, Hans-Joachim: Kleine Weltgeschichte der Philosophie. Erw. Neuausgabe. Fischer, Frankfurt a.M. 1997, S. 260
  • "Die erste und wichtigste Schlussfolge aus den bis jetzt aufgestellten Grundsätzen ist die, dass der allgemeine Wille allein die Kräfte des Staates dem Zwecke seiner Einrichtung gemäß, der in dem Gemeinwohl besteht, leiten kann; denn wenn der Gegensatz der Privatinteressen die Errichtung der Gesellschaften nötig gemacht hat, so hat sie doch erst die Übereinstimmung der gleichen Interessen ermöglicht. Das Gemeinsame in diesen verschiedenen Interessen bildet das gesellschaftliche Band; und gäbe es nicht irgendeinen Punkt, in dem alle Interessen übereinstimmen, so könnte keine Gesellschaft bestehen. Einzig und allein nach diesem gemeinsamen Interesse muss die Gesellschaft regiert werden. " - Jean-Jacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes (Du contrat social ou Principes du droit politique), S.55.


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